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RP – AMTSGERICHT MAINZ

Amtsgericht Mainz
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz
Telefon: +49 6131/141-0
Telefax: +49 6131/141-6666
Email: agmz@ko.jm.rlp.de

Das Amtsgericht Mainz ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Mainz. Der Gerichtssitz ist Mainz. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Mainz umfasst die Stadt Mainz, die Gemeinde Budenheim, die Verbandsgemeinden Bodenheim, Nieder-Olm und Rhein-Selz sowie die Ingelheimer Stadtteile Heidesheim am Rhein und Wackernheim. Mainz war seit vielen Jahrhunderten Gerichtsstandort. Mit der Gründung des Département Donnersberg infolge des Reichsdeputationshauptschlusses wurden in Mainz für die Gerichtsbarkeit der ersten Instanz ein Kreisgericht sowie je ein Friedensgericht für den Bereich links (Friedensgericht Mainz I) und rechts des Rheins (Friedensgericht Mainz II) eingerichtet. Diese Gerichte bestanden auch weiter, als das Großherzogtum Hessen 1816 Rheinhessen übernahm. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurde erstmals eine reichsweit einheitliche Gerichtsorganisation geschaffen. Im Großherzogtum wurde diese neue Gerichtsorganisation mit Einführungsgesetz vom 3. September 1878 (sowie dem Ausführungsgesetz vom 14. Mai 1879) umgesetzt. Erstinstanzliches Gericht in Mainz wurde nun das Amtsgericht Mainz.

Quelle: https://agmz.justiz.rlp.de

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