
AMTSGERICHT BAD HOMBURG V.D. HÖHE
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Auf der Steinkaut 10-12
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Tel.: +49 6172 405-0
Fax: +49 6172 405-139
Email: servicepoint@justiz.hessen.de
Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Bad Homburg vor der Höhe, Oberursel (Taunus), Steinbach (Taunus) und Friedrichsdorf. Mit der Auflösung des Amtsgerichtes Usingen zum 31. Dezember 2011 kamen die Städte Usingen und Neu-Anspach sowie die Gemeinden Grävenwiesbach und Wehrheim hinzu. Übergeordnet ist das Landgericht Frankfurt am Main im Bezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main. In der Landgrafschaft Hessen-Homburg waren Justiz und Verwaltung nicht getrennt. Als Gericht der ersten Instanz diente daher das Justizamt Homburg. Nach der Annexion durch Preußen wurde das hessen-homburgische Justizamt am 5. November 1866 in ein preußisches Justizamt umgewandelt. Gleichzeitig kamen zwei Gemeinden aus dem großherzoglich hessischen Landgericht Vilbel (Rödelheim und Niederursel) zum Gerichtsbezirk Homburg dazu. Am 1. September 1867 wurde das Gericht in ein Amtsgericht umgewandelt. Die übergeordnete Instanz war zunächst das Kreisgericht Wiesbaden. Am 1. Oktober 1879 wird das Landgericht Frankfurt am Main zur übergeordneten Instanz. Gleichzeitig erweitert sich der Amtsgerichtsbezirk um 5 Gemeinden aus dem Amtsgerichtsbezirk Königstein. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Amtsgericht Usingen geschlossen und als Zweigstelle des Amtsgerichtes Bad Homburg fortgeführt. 1945 wurden 2 Gemeinden des AG Usingen an das Amtsgericht Wetzlar abgegeben und zum 1. Mai 1947 wurde das AG Usingen wieder selbstständig.
Quelle: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AG-Bad-Homburg