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NI – AMTSGERICHT AURICH

Amtsgericht Aurich
Schloßplatz 2
26603 Aurich
Telefon: +49 49 41 / 9998 – 400
Telefax: +49 49 41/9998 – 430
Email: agaur-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Das Gerichtsgebäude liegt im Auricher Stadtpark. Das Haupthaus wurde 1713 errichtet, 1885 wurde der nördliche Flügel eröffnet. 1953 folgte ein weiterer Seitenflügel. Die Dachgeschosse wurden 1996 ausgebaut. Die Nebenstelle des Amtsgerichtes wurde 1997 aufgelöst. Für die Behördenleitung und die Verwaltung folgte ein weiterer Anbau. 2005 wurde das Kellergeschoss renoviert.
Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Aurich und Wiesmoor sowie die Gemeinden Großefehn, Ihlow und Südbrookmerland. Seit 1999 ist das Amtsgericht Aurich als Insolvenzgericht für die ostfriesischen Bezirke Aurich, Emden, Wittmund und Norden. Seit 2005 sind die Registersachen des Landgerichtbezirks Aurich an das Amtsgericht Aurich übertragen. Ihm ist das Landgericht Aurich übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Oldenburg. Zuständigkeiten: u. a. Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungssachen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, sonstige Vollstreckungssachen.


Quelle: https://amtsgericht-aurich.niedersachsen.de

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