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NW – AMTSGERICHT GELSENKIRCHEN

Amtsgericht Gelsenkirchen
Bochumer Str. 79
45886 Gelsenkirchen
Telefon: +49 209 14899-0
Telefax: 209 14899-111
Email: poststelle@ag-gelsenkirchen.nrw.de

Gelsenkirchen ist Sitz des Amtsgerichts Gelsenkirchen, das für die kreisfreie Stadt Gelsenkirchen zuständig ist. Das Amtsgericht Gelsenkirchen ist als Registergericht für das Handelsregister, Genossenschaftsregister und das Vereinsregister der Amtsgerichtsbezirke Gelsenkirchen, Dorsten, Marl, Bottrop und Gladbeck zuständig. Das dem Amtsgericht Gelsenkirchen übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Essen, das wiederum dem Oberlandesgericht Hamm untersteht. Mit der Fertigstellung des im Süden der Stadt am Gelsenkirchener Wissenschaftspark neu entstandenen Justizzentrums Gelsenkirchen wurden die beiden bisher im Stadtgebiet Gelsenkirchen bestehenden Amtsgerichte Gelsenkirchen und Gelsenkirchen-Buer zusammengelegt. Das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer wurde zum 1. Januar 2016 aufgelöst. Seitdem ist allein das Amtsgericht Gelsenkirchen für das ganze Gebiet der Stadt Gelsenkirchen zuständig. Der Umzug in das neue Justizzentrum an der Bochumer Straße 79 fand planmäßig zum 18. Januar 2016 statt. Der Sitzungsbetrieb wurde im Verlauf des Monats Januar schrittweise aus den beiden bisherigen Gerichtsgebäuden Overwegstraße 35 (Mitte) und Goldbergstraße 89 (Buer) an den neuen Standort verlagert und findet seit dem 27. Januar 2016 ausschließlich in den neuen Räumlichkeiten statt.
Am 29. April 2016 weihte der damalige nordrheinwestfälische Justizminister, Thomas Kutschaty, das neue Justizzentrum offiziell ein.


Quelle: https://www.ag-gelsenkirchen.nrw.de/

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