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NW – AMTSGERICHT LEMGO

Amtsgericht Lemgo

Am Lindenhaus 2
32657 Lemgo
Telefon: +49 5261 257-0
Telefax: +49 5261 257-296
Email: poststelle@ag-lemgo.nrw.de

Das dem Amtsgericht Lemgo übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Detmold, das wiederum dem Oberlandesgericht Hamm untersteht. Im Lemgo war im Fürstentum Lippe das Herrschaftliche Richteramt Lemgo mit der erstinstanzlichen Rechtsprechung betraut. Daneben war der Stadt-Magistrat Lemgo Gericht erster Instanz. Der damalige Bürgermeister Honerla und der Justizbürgermeister Pothmann sprachen hier zuletzt Recht. Für die übergeordneten Gerichte siehe die Liste der Gerichte im Fürstentum Lippe. Nach dem In Kraft treten des Gerichtsverfassungs-gesetzes am 1. Oktober 1879 wurde auch die Justiz im Fürstentum Lippe neu organisiert. Als Oberlandesgericht war nun das preußische Oberlandesgericht Celle zuständig, als Landgericht das Fürstlich Lippische Landgericht Detmold. Im Lemgo wurde das Amtsgericht Lemgo geschaffen. Anfang der 1940er Jahre wurden die Amtsgerichte Hohenhausen und Alverdissen geschlossen und das Amtsgericht Lemgo übernahm deren Aufgaben. Nach dem Krieg wurden die Gerichte wieder eingerichtet.


Quelle: https://www.ag-lemgo.nrw.de

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