
NI – AMTSGERICHT HILDESHEIM
Amtsgericht Hildesheim
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Telefon: + 49 51 21 / 968-0
Telefax: + 49 5121 / 968-2
Email: aghh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Das Amtsgericht Hildesheim ist örtlich zuständig für die Städte Bad Salzdetfurth, Bockenem, Hildesheim und Sarstedt sowie für die Gemeinden Algermissen, Diekholzen, Giesen, Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde. Dem Amtsgericht Hildesheim ist das Landgericht Hildesheim übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Celle. Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonial-gerichtsbarkeit abgeschafft. Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Hildesheim und das Amt Marienburg zu Hildesheim. Das Amtsgericht war dem Obergericht Hildesheim untergeordnet. Das Gericht ist in dem Gebäude an der Kaiserstraße 60 untergebracht. In den Nebenstellen Bahnhofsallee 37 befinden sich das Registergericht und die Zivilprozessabteilung.