
MV – AMTSGERICHT NEUBRANDENBURG
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16-18
17033 Neubrandenburg
Telefon: +49 395 5444-0
Telefax: +49 395 5444-425
Email: verwaltung@ag-neubrandenburg.mv-justiz.de
Das Amtsgericht Wiesbaden hat seinen Standort in der Mainzer Straße. Der Gerichtsbezirk umfasst die Gebiete der Landeshauptstadt Wiesbaden und der Städte Flörsheim am Main und Hochheim am Main (beide im Main-Taunus-Kreis) sowie der Gemeinde Walluf im Rheingau-Taunus-Kreis. Dem AG Wiesbaden übergeordnet ist das Landgericht Wiesbaden. Im weiteren Instanzenzug sind das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof übergeordnet. Im Herzogtum Nassau wurde die Rechtsprechung in der ersten Instanz durch die Ämter, hier also das Amt Wiesbaden wahrgenommen. Der Amtmann wirkte als Einzelrichter. Die Ämter waren gleichzeitig Verwaltungsbehörden und Gerichte der ersten Instanz. Das Amt war jedoch nur für Zivilrechtsklagen zuständig. Als Gericht erster Instanz in Strafrechtsfragen wirkte das Kriminalgericht. Zweite Instanz in Zivilrechtsfragen war das Hof- und Appellationsgericht Wiesbaden (1832 bis 1849 mit Sitz in Usingen).