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AMTSGERICHT HANAU

Amtsgericht Hanau
Nußallee 17
63450 Hanau
Tel.:      +49 6181 297 – 0
Fax:       +49 6181 297 - 440
Email:   servicepoint@justiz.hessen.de

Vorläufer hinsichtlich der örtlichen und erstinstanzlichen gerichtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Hanau waren die kurfürstlichen Justizämter Hanau I und Hanau II. Nach dem Krieg von 1866 annektierte das Königreich Preußen das Kurfürstentum Hessen. Damit wurde auch Hanau preußisch und erhielt 1867 eine preußische Gerichtsverfassung. Dabei wurden die Bezirke der beiden Hanauer Justizämter zusammengelegt und daraus ein Amtsgericht gebildet. Zum 15. Juni 1943 wurde kriegsbedingt das Amtsgericht Windecken in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Hanau umgewandelt, was auch nach dem Krieg nicht mehr rückgängig gemacht wurde. Dadurch wurde der Bezirk des Amtsgerichts Hanau um eine Reihe von Gemeinden erweitert. Die Zweigstelle in Windecken bestand bis 1971. 1968 wurden eine Reihe von Amtsgerichten in Hessen aufgehoben, darunter auch die in Langenselbold und Bad Vilbel. Dabei wurden dem Amtsgericht Hanau eine Reihe weiterer Gemeinden zugeteilt.


Quelle: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AG-Hanau

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