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AMTSGERICHT FRIEDBERG

Amtsgericht Friedberg
Homburger Straße 18
61169 Friedberg (Hessen)
Tel.:      +49 6031 603-0
Fax:       +49 6031 603-157
Email:   servicepoint@justiz.hessen.de

Die örtliche Zuständigkeit umfasst die Städte Bad Nauheim, Butzbach, Florstadt, Friedberg (Hessen), Münzenberg, Niddatal, Reichelsheim und Rosbach vor der Höhe sowie die Gemeinden Ober-Mörlen, Rockenberg, Wölfersheim und Wöllstadt. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die seit 1821 für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständigen Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte. In den 1950er Jahren wurde aufgrund beengter Platzverhältnisse eine Erweiterung notwendig, die an alter Stelle nicht zu verwirklichen war. Eine vom Justizministerium geplante Verlegung in die historischen Gebäude der Burg wurde verworfen. Es kam zu einem Neubau. Der moderne Zweckbau wurde am 24. März 1965 an der Homburger Straße in Friedberg eingeweiht. Im September 1987 wurde auf einem 1973 erworbenen Nachbargrundstück ein neuer Büro- und Sitzungstrakt eingeweiht.


Quelle: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AG-Bad-Hersfeld

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