
AMTSGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 1367-01
Fax: +49 69 1367-2030
Email: servicepoint@justiz.hessen.de
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist örtlich zuständig für die streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit sowie die Strafgerichtsbarkeit im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main und in den Städten Bad Vilbel, Eschborn, Hattersheim am Main, Hofheim am Taunus und Karben sowie den Gemeinden Kriftel, Liederbach am Taunus und Sulzbach (Taunus), soweit sie den Amtsgerichten zugewiesen sind. In dem Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes leben mehr als 900.000 Menschen, es ist das drittgrößte Amtsgericht in Deutschland. Dem Amtsgericht Frankfurt am Main übergeordnet ist das Landgericht Frankfurt am Main im Oberlandesgerichtsbezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main. Neben dem Hauptsitz bestehen in Frankfurt Außenstellen in der Heiligkreuzgasse 34, in der Hammelsgasse 1, in der Klingerstraße 20 und in der Zuckschwerdtstraße 58. Die Außenstelle in der Zuckschwerdtstraße in Frankfurt-Höchst ist zuständig für Fälle aus den Gemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach und die hieran angrenzenden Stadtbezirke. Direkt neben dem Höchster Amtsgericht befand sich eine kleine Haftanstalt, die für Untersuchungsgefangene genutzt wurde. Die Haftanstalt bestand seit 1911 und wurde 2011 geschlossen. Prominentester Häftling in Höchst war der Börsenspekulant Nick Leeson, der hier 1995 mehrere Monate in Auslieferungshaft verbrachte.
Quelle: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AG-Frankfurt