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HE – AMTSGERICHT DARMSTADT

Amtsgericht Darmstadt
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt
Tel.:       +49 6151 992-0
Fax:       +49 6151 992-5050
Email:    servicepoint@justiz.hessen.de

Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Darmstadt, Griesheim, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Weiterstadt sowie die Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhausen, Messel, Modautal, Mühltal, Roßdorf und Seeheim-Jugenheim. Das Amtsgericht selbst ist in zwei Gebäuden untergebracht. Dies ist zum einen das Justizgebäude B aus dem Jahre 1905 am Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt, wo sich die Verwaltung des Amtsgerichts, die Zivilprozessabteilung, das Nachlass- und Registergericht, das Grundbuchamt und die Gerichtskasse befindet, zum anderen das Justizgebäude D am Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, in welchem sich die Strafprozessabteilung, das Familien- und Vormundschaftsgericht, das Insolvenz- und Vollstreckungsgericht sowie die Ausbildungsstelle für Justizfachangestellte befindet. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das Hofgericht Darmstadt als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle der ersten Instanz.


Quelle: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AG-Darmstadt

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